Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Müller Kerzenfabrik GmbH
(gültig ab dem 29.08.2023)
- Geltungsbereich
- Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen zu unseren nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende individuell vereinbarte Bedingungen der Vertragspartner sind für den Vertrag nur verbindlich, soweit sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen mit Handelsvertretern und anderen Angestellten. Spätestens mit der Auftragsbestätigung, der Annahme der Ware und Zahlung der Rechnung erkennt der Käufer diese Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Ein Widerspruch hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen; formloser Widerspruch genügt nicht.
- Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleibt der Vertrag mit den übrigen Bedingungen voll wirksam.
- Vertragsschluss
- Unser Angebot ist freibleibend. Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer aktualisierten Kontingentbestandsliste innerhalb von 10 Tagen oder dadurch, dass die bestellte Ware dem Käufer zugesandt und von ihm angenommen wird (Annahme) zustande. Dies gilt insbesondere für die Messegeschäfte und die Vermittlungstätigkeit unserer Handelsvertreter.
- Abweichungen der Auftragsbestätigung oder der aktualisierten Kontingentbestandsliste von der Bestellung gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 3 Tagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung bzw. der aktualisierten Kontingentbestandsliste ein schriftlicher Widerspruch eingeht.
III. Preise und Lieferung
- Alle Preise beziehen sich auf die für den jeweiligen Kundenkreis aktuelle Preisliste und verstehen sich als Netto-Preise; die gesetzliche Umsatzsteuer wird grundsätzlich gesondert berechnet.
- Unsere Lieferfristen verstehen sich als Circa-Angaben. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten, hat der Käufer das Recht, uns durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 weiteren Wochen zu setzen. Wird die Nachfrist unsererseits nicht eingehalten, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn mit seiner Nachfrist eine Ablehnungsandrohung verbunden war.
- Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Handelsware, Roh- und Hilfsstoffen seitens unserer Lieferanten. Im Falle des Lieferverzuges ist vom Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Betriebliche und verkehrstechnische Störungen gleich welcher Art, Ausfall von Kraft- und Rohstoffversorgung bei uns und/oder unseren Vorlieferanten verlängern die Lieferzeit maßgebend. Angemessene Teillieferungen sind zulässig. Bei Sonderanfertigungen (keine Katalogware) sind 5 % Unter- bzw. Überlieferung gegenüber der bestellten Menge zulässig.
- Unvorhergesehene Ereignisse, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Waren- oder Materialmängel, sowie sonstige mittelbare oder unmittelbare Verringerung der Erzeugungsmenge der verkauften Ware bei uns oder unseren Lieferanten entbinden uns von der Lieferpflicht. Wir behalten uns in diesen Fällen ein Wahlrecht vor, die Lieferung nach Behebung des Ereignisses nachzuholen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
- Die Wahl von Beförderungsweg und -art ist, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Käufers, dem Käufer überlassen. Die Wahl ist für uns nicht bindend. Soweit bestellte Waren versandt werden, erfolgt die Versendung ab Werk auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch, soweit Fracht- und andere Kosten durch uns übernommen werden. Eine Versicherung gegen Transportschäden schließen wir nur auf schriftliche Anweisung durch den Käufer und auf seine Kosten ab.
- Fracht- und Transportkosten berechnen wir nur bis zu einem Warenwert der Sendung von 400,00 € (netto). Aufträge unter 100,00 € (netto) führen wir aus Kostengründen nicht aus. Exportlieferungen erfolgen generell ab Werk – unverzollt und unversteuert.
- Der Gefahrübergang bleibt unberührt und erfolgt bei Übergabe der Ware an die Transportperson.
- Ab der zweiten Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft können wir Lagerkosten berechnen, in Höhe von 4,125 % des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 5 % des Kaufpreises. Den Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.
- Nimmt der Käufer die Ware nicht an und hat dies zu vertreten, so können wir nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 1 Woche vom Vertrag zurücktreten oder wegen Nichterfüllung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises verlangen. Den Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten. Wenn der Käufer die Nichtannahme nicht zu vertreten hat, so verlängert sich die Annahmefrist angemessen, höchstens jedoch um 1 Monat. Nach Ablauf der verlängerten Annahmefrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Des weiteren sind wir berechtigt, sofern der Käufer in Annahmeverzug gerät oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zu-fälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Darüber hinaus sind wir bei eigener Vertragstreue berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges nach erfolgloser Mahnung und Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
- Zahlungsbedingungen
- Unsere Rechnungen sind mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse (ohne Abzüge) zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen, wobei sämtliche Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
- Sind mehrere Forderungen offen, sind wir berechtigt, die Reihenfolge der Tilgung zu bestimmen.
- Nachnahmespesen gehen zu Lasten des Käufers.
- Der Käufer kommt nach Fälligkeit und Mahnung, spätestens aber nach Ablauf von 30 Tagen seit Fälligkeit und nach Zugang der Rechnung in Verzug. Wir behalten uns insbesondere im Neukundengeschäft oder bei besonderen Delkredererisiko vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist die Rechnungssumme seit Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten, ansonsten ist die Rechnungssumme ab Verzugseintritt mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB zu verzinsen. Wir sind berechtigt, einen höheren nachzuweisenden Zinsschaden geltend zu machen, soweit der Käufer nicht nachweist, dass infolge des Zahlungsverzuges nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Sicherheitsleistung
- Soweit nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, behalten wir uns vor, die Lieferung zurückzubehalten. Eine Gefährdung liegt insbesondere vor, wenn ein Wechsel in der Person des Inhabers des Käufers eintritt, Zahlungen nicht vereinbarungsgemäß erfolgen, der Kredit bereits eine unverhältnismäßige Höhe erreicht hat oder eine ungünstige Auskunft über den Käufer eingeht. Unserer vertraglichen Verpflichtung kommen wir vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nach, sobald die Kaufpreissumme eingegangen ist oder Sicherheit in Höhe von 110 % für sie geleistet wird; der Eigentumsvorbehalt im Sinne von Ziff. VI gilt nicht als Sicherheit im Sinne dieser Regelung.
- Wird dem Käufer von uns eine Frist zur Zahlung des Kaufpreises oder Stellung der Sicherheit gesetzt, sind wir nach erfolglosem Ablauf der Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher, auch künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehender, Forderungen gegen den Käufer vor. Sind Nebenkosten angefallen (Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen), sind die Forderungen erst dann vollständig ausgeglichen, wenn diese Kosten beglichen sind. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheckwechselverfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Käufer und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.
- Der Käufer ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren ordnungsgemäß zu lagern, vor Beschädigungen zu schützen und in angemessenem Umfang auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- Der Käufer ist ermächtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Im Falle einer Veräußerung/Auslieferung der von uns gelieferten Ware – gleich in welchem Wert oder Zustand – erklärt der Käufer die Abtretung der ihm gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderung mit allen Nebenrechten, einschließlich der ihm aus dem Rechtsgeschäft entstehenden Schadensersatzansprüche, in Höhe der unter Ziff. VI.1. aufgeführten Forderungen. Werden die von uns gelieferten Vorbehaltswaren zusammen mit anderen Waren an einen Dritten veräußert, ist der Käufer verpflichtet, die Rechnungsposten insoweit abzugrenzen. Erfolgt keine Abgrenzung, gilt der Teil der Gesamtpreisforderung an uns abgetreten, der dem Rechnungswert der Lieferungen entspricht. Ist mit dem Käufer eine Kontokorrentabrede getroffen worden, erstreckt sich die Abtretung auf die entsprechende Saldoforderung. Wir nehmen die erklärte Abtretung an.
- Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die abgetretenen Forderungen so lange nicht einzuziehen, wie der Käufer seinen Verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug kommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Sollte dies der Fall sein, können wir verlangen, dass sämtliche abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gegeben werden, alle zum Forderungseinzug notwendigen Informationen mitgeteilt und Unterlagen ausgehändigt werden, sowie dass der Käufer den Schuldner die Abtretung anzeigt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
- Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltswaren oder die abgetretenen Forderungen, insbesondere Pfändungen, erfolgen. In diesem Fall hat der Käufer uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung über die Identität der gepfändeten Ware zu übersenden. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere einer Drittwiderspruchsklage, zu erstatten, haftet der Käufer für den Ausfall in Höhe der gesetzlichen Kosten.
- Besteht im Verhältnis des Käufers zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot, ist der Käufer verpflichtet, die Vorausabtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben, soweit dieser kein Kaufmann ist (§ 354 a HGB).
- Soweit der realisierbare Gesamtwert der uns zustehenden Sicherheiten, einschließlich der Sicherheiten gemäß Ziff. V., aus der Geschäftsverbindung die Lieferforderung um 20 % übersteigt oder der Nennbetrag der Sicherheiten die Lieferforderungen um 50 % übersteigt, werden die Sicherheiten auf schriftliches Verlangen des Käufers zurückübertragen. Die Auswahl der zu übertragenden Sicherheiten obliegt uns.
- Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang von Sicherungsgütern oder aus anderen Gründen dem Käufer Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte zustehen, tritt er diese schon jetzt im Voraus an uns ab.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren zurückzuholen. Die Rückholung der Ware durch uns stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückholung der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
VII. Haftungsfreizeichnung, Schadensersatz, Rücktritt
- Wir haften dem Käufer auf Schadensersatz dem Grunde nach nur, soweit wir eine Leistungsstörung zu vertreten haben. Zu vertreten haben wir nur:
- a) die zumindest auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
- b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten
- c) die zumindest auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Pflichtverletzung, soweit sie zu einer Verletzung von Leben, Körper- und Gesundheit führt
- Soweit kein grobes Verschulden der Geschäftsführung oder leitender Angestellter vorliegt, ist die Verpflichtung zum Schadensersatz auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Schaden gilt als unvorhersehbar, wenn er den Bestellwert überschreitet. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
- Schadensersatzanspruch kann der Käufer anstelle der Leistung nur verlangen, soweit uns durch eingeschriebenen Brief eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt worden ist. Die Nachfrist muss mindestens 4 Wochen betragen. Gleiches gilt für ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Nachfrist kann mit derjenigen nach Ziff. III. 3. verbunden werden.
- Für Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns gem. § 478 BGB haften wir höchstens in Höhe unseres Rechnungswertes für die mangelhafte Sache.
- Unsere Haftung für die Richtigkeit der angegebenen Umsatzsteueridentifikationsnummer wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen.
VIII. Aufrechnung, Abtretung
- Eine Aufrechnung gegen eine Forderung von uns ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung möglich.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers besteht nur insoweit, als der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Öffentliche Lasten
Falls während der Dauer des Vertrages die zur Zeit seines Abschlusses geltenden öffentlichen Lasten (Zölle, Ausgleichssteuern, Gewerbesteuern, sonstige öffentliche Abgaben) oder Frachten erhöht werden und dadurch die Selbstkosten der Erzeugung und/oder des Vertriebs ansteigen, behalten wir uns ein Rücktrittsrecht vom Vertrag vor, ohne eine Nachfrist setzen zu müssen, soweit der Käufer sich nicht zur Übernahme der Mehrkosten bereit erklärt. Im Fall des Rücktritts ist ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz ausgeschlossen.
- Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehung vom Käufer erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
- Schutzrechte
- An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; derartige oder rechtlich geschützte Werke dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden und sind uns zusammen mit etwaigen Zeichnungen und anderen Unterlagen auf Verlangen zurückzugeben. Kopien – gleich auf welchem Datenträger – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
- Im Falle von Verletzungen sonstiger gewerblicher Schutzrechte (insbesondere Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster) behalten wir uns sämtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vor.
XII. Gewährleistung
- Wir gewährleisten die ordnungsgemäße Beschaffenheit der von uns gelieferten Produkte, soweit sie den Benutzungshinweisen entsprechend und/oder in bestimmungsgemäßer Weise verwandt, gelagert und gepflegt werden. Die in der Auftragsbestätigung erfolgenden Angaben über Form, Maße, Gewichte und Farbtöne erfolgen nach bester Kenntnis. Diese Angaben stellen keine verbindliche Aussage zur Beschaffenheit der Ware, auch bei Bezugnahme auf unseren Katalog, dar. Handelsübliche Abweichungen und/oder herstellungsbedingte Abweichungen der Form, Maße, Gewichte und Farbtöne beeinträchtigen nicht die vertragliche vorausgesetzte Verwendung und stellen keinen Mangel dar; dies gilt insbesondere für verzierte und handgefertigte Kerzen. Garantieerklärungen werden von uns nur schriftlich und als solche bezeichnet abgegeben.
- Der Empfänger hat nach Empfang der Ware Vollständigkeit und Zustand zu überprüfen.
- Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns durch eingeschriebenen Brief genau spezifiziert gerügt werden. Nicht ohne weiteres erkennbare Mängel sind in der gleichen Form unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Nach Ablauf einer Frist von 2 Wochen seit Gefahrübergang können Mängel, gleich welcher Art, nicht mehr gerügt werden. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist bestehen uns gegenüber keine Gewährleistungsansprüche mehr.
- Im Gewährleistungsfall haben wir das Recht auf Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware gegen Rückgewähr der mangelhaften Sache. Wir können die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
- Ein Rücktritts- oder Minderungsrecht besteht nur, wenn wir die Nacherfüllung verweigert haben oder diese fehlgeschlagen ist. Ein Fehlschlag liegt erst vor, wenn die Nacherfüllung dreimal vergeblich versucht worden ist.
- Im Falle von Sonderanfertigungen oder verzierten Kerzen kann der Käufer nur eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.
- Für die auf unseren Produkten angebrachten Strichcodes übernehmen wir hinsichtlich der Lesbarkeit keine Haftung.
XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Gesellschaftssitz in Straelen.
- Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Geschäftssitz- bzw. Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen die über die Plattform https://www.mueller-kerzen.de
zwischen
Müller Kerzenfabrik GmbH
Eichendorffstr. 3-5
47638 Straelen
Deutschland
Telefon +49 (2834) 9360-0
info@mueller-kerzen.de
Handelsregister Kleve HRB18514
Ust.-Ident.-Nr. DE362158965
Vertreten durch:
Thomas Müller, Stefan Müller
Verantwortlich für den Inhalt dieses Angebotes:
Thomas Müller
– im Folgenden „Anbieter“ –
und
den in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzern dieser Plattform – im Folgenden „Kunde/Kunden“ – geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Jetzt kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung mit dem Betreff „Bestätigung Ihrer Bestellung bei Müller Kerzenfabrik GmbH“ per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die Bestellung des Kunden (1) stellt hierbei das Angebot zum Vertragsschluss mit dem jeweiligen Inhalt des Warenkorbs dar. Die Empfangsbestätigung (Bestellbestätigung) stellt die Annahme des Angebots durch den Anbieter dar. In dieser wird der Inhalt der Bestellung zusammengefasst. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt in den Sprachen: Deutsch.
§ 3 Lieferung, Warenverfügbarkeit, Zahlungsmodalitäten
(1) Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung (§ 2 (2) dieser AGB), vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt.
(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
(3) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Anbieter liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland, Österreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien.
(4) Der Kunde kann die Zahlung per Direkte Banküberweisung (Vorkasse), SOFORT Banking (Klarna), Amazon Pay, Pay Pal und PayPal Plus vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung ist für Kunden nicht möglich.
(5) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
§ 5 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von einem etwaigen Widerrufsrecht Gebrauch macht.
§ 6 Sachmängelgewährleistung
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.
§ 7 Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 8 Hinweise zur Datenverarbeitung
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.