Unsere Produkte tragen das RAL-Gütezeichen

Die verbriefte Sicherheit: Das „Gütezeichen KERZEN“ ist ein markenrechtlich geschütztes RAL-Gütezeichen. Der Verein „RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.“ ist hierzulande für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung von Gütezeichen zuständig. Das „Gütezeichen KERZEN“ ist im August 1997 anerkannt worden. Verliehen wird das Gütezeichen ausschließlich von der Gütegemeinschaft Kerzen e. V., zu deren Gründungsmitgliedern wir gehören.

Ein Hersteller darf ein Produkt nur dann mit dem Gütesiegel kennzeichnen, wenn dieses eine Aufnahmeprüfung bestanden hat. Die Prüfbestimmungen sind konkret, objektiv, und exakt definiert. Um das hohe Qualitätsniveau dauerhaft zu garantieren, verpflichtet sich der Hersteller außerdem zur regelmäßigen Überwachung seiner Produkte.

Kerzen mit RAL-Gütezeichen zeichnen sich aus durch

  • optimales Abbrandverhalten
  • minimiertes Tropfen und hochwertigen Docht, der frei von Verunreinigungen ist
  • raucharmes Abbrennen
  • geringere Belastung der Luft- und Atemwege, weniger Rußablagerungen bei Verwendung geprüfter Teelichte
  • Einhaltung der gesundheits- und umweltorientierten Grenzwerte für alle Bestandteile der Kerze, wie Brennmassen, Farben, Lacke, Dochte, Duftstoffe
  • hohe Sicherheit bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
  • minimiertes Nachglimmen
  • abgestimmten Docht
  • garantierte Brenndauer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
  • Einhaltung der REACH-Verordnung

Die RAL-Prüfung erfolgt in 3 Schritten

Erstprüfung

Die zu testenden Kerzen werden der laufenden Produktion entnommen. Brenndauer und -verhalten werden kontrolliert, die Rohstoffe analysiert. Schwefel und andere Emissionen dürfen dabei strenge Richtwerte nicht überschreiten, dabei muss der Gehalt an Schwermetallen deutlich unter der für Kinderspielzeug geltenden Europa-Norm EN 71 liegen. Die Prüfung erfolgt durch die DEKRA Umwelt GmbH.

Eigenüberwachung

Der Hersteller muss seine Produktion kontinuierlich überprüfen. Die bei der Erstprüfung aufgestellten Kriterien sind einzuhalten. Die detaillierten Ergebnisse sind zu dokumentieren und zu archivieren.

Fremdüberwachung

Einmal im Jahr wird die Produktionsstätte von einem neutralen Sachverständigen inspiziert. Die lückenlose Dokumentation, die laufende Produktion werden kontrolliert und Proben gezogen. Diese werden vom DEKRA-Prüfinstitut im gleichen Umfang getestet wie bei der Erstprüfung. Stellt sich heraus, dass ein Hersteller gegen die Prüfbestimmungen verstoßen hat, kann ihm das Gütezeichen wieder entzogen werden.